Einige kurze Hinweise (Stand vom Sept. 2008):
Als einer der BAföG-Beauftragten der FH
bin ich zuständig für die Bescheinigung der Leistungsnachweise nach §48, BAföG
sowie für Bescheinigungen zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer und zur Studienabschluss-Förderung.
Für eine allgemeine Beratung zum BAföG wenden Sie sich bitte an das
Studentenwerk Oldenburg.
Der Leistungsnachweis nach §48 wird nur einmal am Ende des 4. Studiensemesters benötigt.
Für die Bescheinigung gibt es ein besonderes Formular, das Formblatt 5 (rosa),
erhältlich bei der Beratungsstelle des Studentenwerks, Raum in der Mensa, EG hinten rechts.
Um die Bescheinigung auszustellen, benötige ich eine Aufstellung der Prüfungsleistungen mit Angabe der Credit Points.
Am einfachsten geht es, wenn Sie Ihre Prüfungsleistungen im Prüfungsamt in das Formblatt 5 eintragen lassen
und dann zu mir kommen. Alternativ können Sie auch mit dem Formblatt 5 und einer ausgedruckten Liste Ihrer Prüfungsleistungen kommen.
Die FH in Emden hat mehrere BAföG-Beauftragte für die verschiedenen Fachbereiche bzw. Abteilungen.
Die BAföG-Beauftragten der FH in Emden sind den Fachbereichen wie folgt zugeordnet:
Die BAföG-Beauftragten vertreten sich grundsätzlich gegenseitig. Bei speziellen Problemen, für die genaue Kenntnisse
der jeweiligen Studienordnung oder ihrer Handhabung benötigt werden, kommt jedoch eine Vertretung nicht in Frage.